Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1968

Geschäftszahl

0889/67

Rechtssatz

Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft fällt, weil sie zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, nicht aber eine Gebietskörperschaft ist, nicht unter den Begriff der öffentlichen Kassen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000889.X04