Verwaltungsgerichtshof
27.11.1968
0889/67
Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft fällt, weil sie zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, nicht aber eine Gebietskörperschaft ist, nicht unter den Begriff der öffentlichen Kassen.
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000889.X04