Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1967

Geschäftszahl

0627/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0876/65 E 8. Oktober 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Vorschrift weitere Sachverständigengutachten oder das Gutachten einer Universitätsklinik einzuholen.