Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1967

Geschäftszahl

0582/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1709/63 E 9. Juli 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine Person im Zustand der "Trunkenheit" ist, ist bei der Beurteilung der Frage, ob der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz 2, StVO gegeben ist, nicht von Bedeutung.