Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1967

Geschäftszahl

0537/67

Rechtssatz

Paragraph 22, Absatz 4, des Marktordnungsgesetzes enthält keine Ermächtigung, die Bewilligung von Futtermittelimporten an die Lieferung an Abnehmer bestimmter Art zu binden.