Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1967

Geschäftszahl

0528/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0892/66 E 15. März 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen, wonach es im Beschwerdefall zur Begründung der Abgabenpflicht einer bescheidmäßigen Anschlussverpflichtung nicht bedurfte, weil das betreffende Grundstück bereits an die Wasserleitung angeschlossen war.