Verwaltungsgerichtshof
17.05.1967
0528/67
GRS wie 0892/66 E 15. März 1967 RS 1
Ausführungen, wonach es im Beschwerdefall zur Begründung der Abgabenpflicht einer bescheidmäßigen Anschlussverpflichtung nicht bedurfte, weil das betreffende Grundstück bereits an die Wasserleitung angeschlossen war.