Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1968

Geschäftszahl

0387/67

Rechtssatz

Die Tatbilder des unbefugten "Betriebes" und der unbefugten "Leitung" einer Fahrschule schließen einander aus. (Weiters Ausführungen zur Frage der Beihilfe an diesem Verwaltungsübertretung)