Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1970

Geschäftszahl

0354/67

Rechtssatz

Ist die belangte Behörde nicht obsiegende Partei, weil der Bf, wenn auch nur ein einem Punkte, klaglos gestellt wurde, so ist auch die mitbeteiligte Partei nicht obsiegende Partei.