Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1969

Geschäftszahl

0253/67

Rechtssatz

Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH.