Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1967

Geschäftszahl

0222/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2964/53 E 5. Februar 1954 RS 1

Stammrechtssatz

Da zum Aufgabenkreis des Marktamtes auch die Kenntnis des allgemeinen Preisniveaus gehört, bestehen keine Bedenken, die von diesem bekanntgegebenen "ortsüblichen Preise" als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens iSd Paragraph 45, Absatz 2, AVG entsprechend zu werten (Preistreiberei).