Verwaltungsgerichtshof
19.09.1967
0222/67
GRS wie 2964/53 E 5. Februar 1954 RS 1
Da zum Aufgabenkreis des Marktamtes auch die Kenntnis des allgemeinen Preisniveaus gehört, bestehen keine Bedenken, die von diesem bekanntgegebenen "ortsüblichen Preise" als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens iSd Paragraph 45, Absatz 2, AVG entsprechend zu werten (Preistreiberei).