Verwaltungsgerichtshof
19.09.1967
0222/67
GRS wie 1559/52 E 19. Jänner 1954 VwSlg 3267 A/1954 RS 3
Nur dann, wenn infolge der Gleichartigkeit der Geschäfte und insbesondere ihrer Lage in einem bestimmten Stadtteil sich im ordentlichen Geschäftsverkehr ein besonderer Preis bildet, ist dieser Preis als ortsüblich zu bezeichnen.