Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1967

Geschäftszahl

0222/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1559/52 E 19. Jänner 1954 VwSlg 3267 A/1954 RS 3

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn infolge der Gleichartigkeit der Geschäfte und insbesondere ihrer Lage in einem bestimmten Stadtteil sich im ordentlichen Geschäftsverkehr ein besonderer Preis bildet, ist dieser Preis als ortsüblich zu bezeichnen.