Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1967

Geschäftszahl

0222/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0193/66 E 27. Mai 1966 RS 4

Stammrechtssatz

Die Befragung der Inhaber mehrerer Konkurrenzbetriebe, welche Preise sie für die Herstellung eines bestimmten Gegenstandes verlangt hätten, ist ein taugliches Mittel zur Feststellung des ortsüblichen Preises auch solcher Gegenstände, die nicht in genau gleicher Art auf Lager liegen.