Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1967

Geschäftszahl

0222/67

Rechtssatz

Für die Frage der Preisangemessenheit von Konditorwaren ist nicht deren chemische Zusammensetzung sondern die von einer Kommission auf Grund von Geschmacksproben (Verkosten) festgestellte Qualität maßgeblich, da diese am ehesten den Erwartungen der Verbraucher entspricht (Hinweis E 16.12.1964, 1660/63).