Verwaltungsgerichtshof
14.02.1968
0221/67
Die Gewerbe der Mietwaschküche und der Wäschereien fallen nicht in denselben Gewerbezweig nach § 13d Abs 3 GewO.Die Gewerbe der Mietwaschküche und der Wäschereien fallen nicht in denselben Gewerbezweig nach Paragraph 13 d, Absatz 3, GewO.