Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1967

Geschäftszahl

0208/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0089/47 E 14. Jänner 1950 RS 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat das durchgeführte Ermittlungsverfahren darauf zu überprüfen, ob die Beweisführung der Behörde mit den Denkgesetzen im Einklang steht.