Verwaltungsgerichtshof
08.05.1967
0208/67
GRS wie 0089/47 E 14. Jänner 1950 RS 1
Der Verwaltungsgerichtshof hat das durchgeführte Ermittlungsverfahren darauf zu überprüfen, ob die Beweisführung der Behörde mit den Denkgesetzen im Einklang steht.