Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1967

Geschäftszahl

0174/67

Rechtssatz

Auf den Abzug eines Betriebskostenpauschales für nicht belegbare Ausgaben besteht kein Rechtsanspruch; ist aber der von der Behörde zuerkannte Pauschbetrag höher als die Aufwendungen, auf deren Abzug ein gesetzlicher Anspruch besteht, kann der Steuerpflichtige durch diese Gewinnermittlung nicht in einem Recht verletzt sein.

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E 2.6.1967, 174/67 #2

Beachte

y4072;