Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1967

Geschäftszahl

0174/67

Rechtssatz

Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte bilden keine Grundlage für eine Betriebsausgabe, wenn an Ort der Betriebsstätte eine notdürftige Unterkunft besteht, der Steuerpflichtige aber aus familiären und gesundheitlichen Gründen keine Wohnmöglichkeit in diesem Orte anstrebt, sondern regelmäßig an den Wohnort von Verwandten zurückkehrt. *

E 2.6.1967, 174/67 #1

Beachte

y4070;