Verwaltungsgerichtshof
02.06.1967
0174/67
Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte bilden keine Grundlage für eine Betriebsausgabe, wenn an Ort der Betriebsstätte eine notdürftige Unterkunft besteht, der Steuerpflichtige aber aus familiären und gesundheitlichen Gründen keine Wohnmöglichkeit in diesem Orte anstrebt, sondern regelmäßig an den Wohnort von Verwandten zurückkehrt. *
E 2.6.1967, 174/67 #1
y4070;