Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1967

Geschäftszahl

0065/67

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, ob die Zollbehörde im Beschwerdefall aus dem ständig Tätigwerden eines bestimmten Angestellten einer Speditionsfirma in Zollangelegenheiten (ohne daß dieser Angestellte ein vertretungsbefugtes Organ war oder auch nur eine Vollmacht gehabt hat) auf dessen Ermächtigung schließen durfte, im Namen der Firma Warenerklärungen für den Begleitscheinverkehr zu fertigen.

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E 15.11.1967, 0065/67 #2

Beachte

y12848;

y12872