Verwaltungsgerichtshof
15.11.1967
0065/67
Ausführungen zu der Frage, ob die Zollbehörde im Beschwerdefall aus dem ständig Tätigwerden eines bestimmten Angestellten einer Speditionsfirma in Zollangelegenheiten (ohne daß dieser Angestellte ein vertretungsbefugtes Organ war oder auch nur eine Vollmacht gehabt hat) auf dessen Ermächtigung schließen durfte, im Namen der Firma Warenerklärungen für den Begleitscheinverkehr zu fertigen.
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E 15.11.1967, 0065/67 #2
y12848;
y12872