Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1967

Geschäftszahl

1861/66

Rechtssatz

Durch die Einkommensteuer-Novelle 1964 hat sich an der einkommensteuerlichen (gewerbesteuerlichen) Behandlung der Witwenfortbetriebe nichts geändert; es ist nicht hinsichtlich der Witwe, sondern hinsichtlich ihres Stellvertreters zu prüfen, ob er selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist.

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E 16.6.1967, 1861/66 #1 VwSlg 3630 F/1967;

Beachte

y7463;