Verwaltungsgerichtshof
21.03.1968
1847/66
Das Alimentationsprinzip findet im Besoldungsrecht der Beamten der Allgemeinen Verwaltung durch die Vorrückung und die Zeitvorrückung, das Leistungsprinzip in der Beförderung vor dem Zeitpunkt der Zeitvorrückung bzw. in der Beförderung in eine Dienstklasse, die durch Zeitvorrückung nicht mehr erreichbar ist, ihren Niederschlag.