Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1967

Geschäftszahl

1757/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0100/50 B 22. Februar 1950 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Mängelverbesserung einer Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückzuweisen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1758/66