Verwaltungsgerichtshof
19.01.1967
1757/66
Ist eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen, dann erübrigt es sich, die Beschwerde noch zur Verbesserung durch Einbringung oder Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt zurückzustellen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1758/66