Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1967

Geschäftszahl

1669/66

Rechtssatz

Für einen Ersatz der Umsatzsteuer, eines Einheitssatzes und der Herstellungskosten für Fotokopien besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine gesetzliche Handhabe.