Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1967

Geschäftszahl

1616/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1619/66 E 13. Juni 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Obwohl die Übernahme von Armenvertretungen gem Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 4, ZPO nicht zum gewöhnlichen Wirkungskreis eines Rechtspflegers gehört, kann er trotzdem im Einzelfall gem Paragraph 13, Absatz eins, zweiter Satz Rechtspflegergesetz mit einer Armenvertretung betraut werden.