Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1966

Geschäftszahl

1324/66

Rechtssatz

Eine bloße Möglichkeit ist für die Annahme einer Kausalität im Kriegsopferversorgungsrecht nicht ausreichend, weil eine solche nur gegeben ist, wenn für sie die Wahrscheinlichkeit besteht.