Verwaltungsgerichtshof
08.02.1967
1301/66
GRS wie VwGH Erkenntnis 1967/02/08 1296/66 1
Die Behauptung, bei der Berechnung der Armenprozente sei ein vom Ersteher unter Anrechnung auf das Meistbot übernommenes Darlehnen mit seinem materiellen und nicht mit seinem formellen Wert einzusetzen, entbehrt der gesetzlichen Grundlage. *
E 8.2.1967, 1296/66 #1
y22595;