Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.1967

Geschäftszahl

1301/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1967/02/08 1296/66 1

Stammrechtssatz

Die Behauptung, bei der Berechnung der Armenprozente sei ein vom Ersteher unter Anrechnung auf das Meistbot übernommenes Darlehnen mit seinem materiellen und nicht mit seinem formellen Wert einzusetzen, entbehrt der gesetzlichen Grundlage. *

E 8.2.1967, 1296/66 #1

Beachte

y22595;