Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1966

Geschäftszahl

1300/66

Rechtssatz

Begründungsmängel hinsichtlich der Frage, ob besonders rücksichtswürdige familiäre Interessen vorliegen die eine Befreiung vom Präsenzdienst rechtfertigen würden (Hinweis E 15.1.1964, 630/63).