Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1967

Geschäftszahl

1298/66

Rechtssatz

Führt die sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des Artikel römisch eins, Ziffer 3, der 14. Gehaltsgesetz-Novelle auf angerechnete Vordienstzeiten zu keiner eine Vorverlegung der Vorrückungstermine bewirkenden Änderung des "fiktiven Anstellungstages", dann braucht ein Laufbahnvergleich nach Artikel römisch zwei, Ziffer 3, leg cit nicht durchgeführt werden.