Verwaltungsgerichtshof
01.07.1968
1219/66
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 45, Absatz 2, StVO 1960 liegt nicht im Ermessen der Behörde, vielmehr hat der Antragsteller bei Zutreffen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf deren Erteilung.