Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1968

Geschäftszahl

1219/66

Rechtssatz

Die Anordnung einer Gewichtsbeschränkung für eine Strasse mit öffentlichem Verkehr, die zur Gänze im Bereich einer Gemeinde liegt, ist eine Angelegenheit der örtlichen Straßenpolizei iSd Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 4, B-VG.