Verwaltungsgerichtshof
01.07.1968
1219/66
Die Anordnung einer Gewichtsbeschränkung für eine Strasse mit öffentlichem Verkehr, die zur Gänze im Bereich einer Gemeinde liegt, ist eine Angelegenheit der örtlichen Straßenpolizei iSd Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 4, B-VG.