Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1966

Geschäftszahl

1197/66

Rechtssatz

Ausführungen zur Beschwerdebehauptung, in einem Verfahren nach Paragraph 52, KOVG müsse bei gleichbleibenden Befund eine Änderung der Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen werden, soferne sich diese nach Sachverständigenurteil als richtig erweisen würde (Hinweis E 3.7.1963, 1457/62).