Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1967

Geschäftszahl

1181/66

Rechtssatz

Bei der Verbücherung des Ergebnisses einer Verlassenschaftsabhandlung handelt es sich um eine Grundbuchssache, in der Ausfertigungskosten von Amts wegen einzubringen sind.