Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1967

Geschäftszahl

1165/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0896/64 E 29. Oktober 1964 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass Paragraph 32, WRG das grundsätzliche Verbot der Verunreinigung von Gewässern mit der Möglichkeit Ausnahmen von dem Verbot gewährt zu erhalten enthält, wobei allerdings nicht jede Einwirkung einer Bewilligung zugänglich sein muß.