Verwaltungsgerichtshof
11.05.1967
1165/66
GRS wie 0896/64 E 29. Oktober 1964 RS 3
Ausführungen dahingehend, dass Paragraph 32, WRG das grundsätzliche Verbot der Verunreinigung von Gewässern mit der Möglichkeit Ausnahmen von dem Verbot gewährt zu erhalten enthält, wobei allerdings nicht jede Einwirkung einer Bewilligung zugänglich sein muß.