Verwaltungsgerichtshof
11.05.1967
1165/66
Während Täter der Verwaltungsübertretung "Inbetriebnahme einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Anlage ohne einer solchen Bewilligung" nur derjenige sein kann, der um die wasserrechtliche Bewilligung einzuschreiten hat -, kann Täter der Verwaltungsübertretung "Gewässerverunreinigung durch unsachgemäßes Verhalten beim Füllen eines Lagerbehälters" jedermann, also auch der Fahrer des Tankwagens sein.