Verwaltungsgerichtshof
11.05.1967
1165/66
§ 32 normiert keine Verpflichtung, vom Auslaufen von Mineralöl der Behörde die Anzeige zu erstatten.Paragraph 32, normiert keine Verpflichtung, vom Auslaufen von Mineralöl der Behörde die Anzeige zu erstatten.