Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1967

Geschäftszahl

1146/66

Rechtssatz

Stützt die Behörde ihre Feststellung auf einer dem Inhalte nach, wenn auch nicht ausdrücklich bestritten, aber der nur mittelbar zu ihrer Kenntnis gelangten Angabe, so fehlt dieser Feststellung die Grundlage einer zureichenden Ermittlung des Sachverhaltes.