Verwaltungsgerichtshof
31.05.1967
1146/66
Stützt die Behörde ihre Feststellung auf einer dem Inhalte nach, wenn auch nicht ausdrücklich bestritten, aber der nur mittelbar zu ihrer Kenntnis gelangten Angabe, so fehlt dieser Feststellung die Grundlage einer zureichenden Ermittlung des Sachverhaltes.