Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1966

Geschäftszahl

1056/66

Rechtssatz

Die Äußerung "Sie Sadist" zu einem Dienstvorgesetzten stellt auch dann eine erhebliche Ehrverletzung dar, wenn derjenige, der sie gemacht hat, sich der Bedeutung dieses Ausdruckes nicht völlig im Klaren war.