Verwaltungsgerichtshof
25.11.1966
1006/66
GRS wie 0646/66 E 18. November 1966 VwSlg 7026 A/1966 RS 1
Die Bestimmung des Hofkanzleidekretes vom 14.3.1812, womit die Ahndung der durch Paragraph 1339, ABGB der politischen Obrigkeit zugewiesenen Vergehungen den Polizeibehörden übertragen wurde, steht noch in Geltung und ist derzeit als Bundesgesetz zu werten (Kompetenztatbestand: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Sinne des Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 7, B-VG. (Weiters ausführliche Hinweise auf die Entstehung und die Aufgaben der ehemaligen k. u. k. Polizeibehörden, sowie auf die diesbezügliche Judikatur.)