Verwaltungsgerichtshof
05.09.1966
0969/66
GRS wie 0768/66 B 4. Juli 1966 VwSlg 6966 A/1966 RS 1
Unter "Erschöpfung des Instanzenzuges" im Sinne des Artikel 119 a, Absatz 5, B-VG ist die Erschöpfung des Instanzenzuges innerhalb der Gemeinde gemeint und ist die Vorstellung iSd Artikel 119 a, Absatz 5, B-VG - andernfalls wären die Worte "vorbehaltlich der Bestimmung des Artikel 119 a, Absatz 5, überflüssig - als ein Rechtsmittel an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde anzusehen.