Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1966

Geschäftszahl

0955/66

Rechtssatz

Eine Urkunde begründet vollen Beweis nur dessen, was darin von der Behörde verfügt oder erklärt oder von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000955.X02