Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1967

Geschäftszahl

0892/66

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob im Beschwerdefall in der (entgeltlich erfolgten) Überlassung eines Grundstücks für den Wasserleitungsbau der Gemeinde eine von der Entrichtung des Wasserversorgungsbeitrags befreiende Leistung zu erblicken sei.