Gesetzliche Regelungen über Kleingartenflächen sind dem Baurecht zuzurechnen und fallen damit unter den Begriff "örtliche Baupolizei" nach Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG.Gesetzliche Regelungen über Kleingartenflächen sind dem Baurecht zuzurechnen und fallen damit unter den Begriff "örtliche Baupolizei" nach Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 9, B-VG.