Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1968

Geschäftszahl

0867/66

Rechtssatz

Gesetzliche Regelungen über Kleingartenflächen sind dem Baurecht zuzurechnen und fallen damit unter den Begriff "örtliche Baupolizei" nach Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 9, B-VG.