Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1966

Geschäftszahl

0819/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0768/66 B 4. Juli 1966 VwSlg 6966 A/1966 RS 5

Stammrechtssatz

Zum Begriffe des Instanzenzuges gehört nicht unweigerlich die Abänderungsbefugnis der angerufenen Behörde.