Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1966

Geschäftszahl

0819/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0768/66 B 4. Juli 1966 VwSlg 6966 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Der Einschreiter besitzt einen Rechtsanspruch darauf, dass über die von ihm eingebrachte Vorstellung entschieden wird.