Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1966

Geschäftszahl

0768/66

Rechtssatz

Unter "Erschöpfung des Instanzenzuges" im Sinne des Artikel 119 a, Absatz 5, B-VG ist die Erschöpfung des Instanzenzuges innerhalb der Gemeinde gemeint und ist die Vorstellung iSd Artikel 119 a, Absatz 5, B-VG - andernfalls wären die Worte "vorbehaltlich der Bestimmung des Artikel 119 a, Absatz 5, überflüssig - als ein Rechtsmittel an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde anzusehen.