Verwaltungsgerichtshof
14.09.1966
0744/66
Die an Zahlstellenleiter eines Versicherungsunternehmens aus Anlaß der Verkleinerung der Inkassobereiche gewährten Zuwendungen, welche als Ausgleich für die durch die bezeichnete Maßnahme den angeführten Dienstnehmern erwachsenen finanziellen Verluste dienen sollten, stellen nicht beitragsfreie soziale Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG dar.