Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1966

Geschäftszahl

0744/66

Rechtssatz

Die an Zahlstellenleiter eines Versicherungsunternehmens aus Anlaß der Verkleinerung der Inkassobereiche gewährten Zuwendungen, welche als Ausgleich für die durch die bezeichnete Maßnahme den angeführten Dienstnehmern erwachsenen finanziellen Verluste dienen sollten, stellen nicht beitragsfreie soziale Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG dar.