Verwaltungsgerichtshof
03.03.1967
0721/66
Bei Erwerb eines Grundstückes durch Erbschaft oder Schenkung liegt keine "Anschaffung" iSd Gesetzes vor. Dies gilt auch bei einer gemischten Schenkung, solange der Schenkungscharakter des Geschäftes überwiegt (Hinweis E 18.9.1964, 1118/64).
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000721.X01