Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1966

Geschäftszahl

0646/66

Rechtssatz

Unter dem Ausdruck "allgemeine Sicherheitspolizei" ist ein bestimmter Zweig der staatlichen Verwaltung und nicht etwa ein Behördentypus zu verstehen. (hier: im Zusammenhang mit Paragraph 1339, ABGB)