Verwaltungsgerichtshof
28.04.1967
0552/66
Ausführungen zur Frage; die mitbeteiligte Partei hat den Zuspruch nur für den Fall der Zurückweisung der Beschwerde beantragt. Da die Beschwerde aber abgewiesen wurde erfolgt kein Kostenzuspruch an dieselbe.
Fortgesetztes Verfahren:
1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;