Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1967

Geschäftszahl

0552/66

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage; die mitbeteiligte Partei hat den Zuspruch nur für den Fall der Zurückweisung der Beschwerde beantragt. Da die Beschwerde aber abgewiesen wurde erfolgt kein Kostenzuspruch an dieselbe.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;