Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1967

Geschäftszahl

0552/66

Rechtssatz

Aus dem Umstand allein, daß ein Sachverständiger beantragt, der Berufung keine Folge zu geben, kann noch nicht auf dessen Befangenheit geschlossen werden.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;