Verwaltungsgerichtshof
28.04.1967
0552/66
Aus dem Umstand allein, daß ein Sachverständiger beantragt, der Berufung keine Folge zu geben, kann noch nicht auf dessen Befangenheit geschlossen werden.
Fortgesetztes Verfahren:
1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;