Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1967

Geschäftszahl

0552/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0024/62 E 27. September 1963 VwSlg 6104 A/1963 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn das Befahren der Verkehrsfläche (das Fahren zu und von der Betriebsstätte) mit betriebseigenen Kraftfahrzeugen in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Bestimmungsgemäßen Verwendung der Betriebsanlage steht, dann ist die Gewerbebehörde berechtigt, die durch das Befahren von Verkehrsflächen zum Betriebsgrundstück und umgekehrt entstehende Lärmentwicklung bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit in ihre Erwägungen einzubeziehen (Hinweis E vom 21. März 1962, Zl. 1666/50).

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;