Verwaltungsgerichtshof
28.04.1967
0552/66
GRS wie 0024/62 E 27. September 1963 VwSlg 6104 A/1963 RS 2
Wenn das Befahren der Verkehrsfläche (das Fahren zu und von der Betriebsstätte) mit betriebseigenen Kraftfahrzeugen in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Bestimmungsgemäßen Verwendung der Betriebsanlage steht, dann ist die Gewerbebehörde berechtigt, die durch das Befahren von Verkehrsflächen zum Betriebsgrundstück und umgekehrt entstehende Lärmentwicklung bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit in ihre Erwägungen einzubeziehen (Hinweis E vom 21. März 1962, Zl. 1666/50).
Fortgesetztes Verfahren:
1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967;